Mitte Juli 2022 hatte SPAR eine Klage gegen den VgT (Verein gegen Tierfabriken) wegen unrechtmäßiger Verwendung des SPAR-Logos und rufschädigender Behauptungen eingebracht. Das Oberlandesgericht Wien hat nun in seiner am 10.1.2023 zugestellten Entscheidung in 2. Instanz bestätigt, dass der VgT in seiner gezielt gegen SPAR geführten Kampagne im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Schweinefleisch unwahre und rufschädigende Behauptungen aufgestellt hat. Meinungsfreiheit findet dort ihre Grenze, wo gezielt falsche Informationen verbreitet werden, so das OLG Wien in seiner Begründung.